Aushang - Garage4a

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Aussichten

Aussichten ab 2030 zurück

1. Garagenbeitrag:
Laut Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital Nr. 16/2011 wurden der Pachtzinssatz für Eigentumsgaragen je Stellplatz mit Beschluss vom 09.09.2011 ab 01.01.2012 von 61,36 auf 80 Euro pro Jahr angehoben. Der derzeitige Beitrag von 130 Euro deckt die laufenden Ausgaben; es werden keine Rücklagen gebildet. Der ortsübliche Mietzins wurde im Amtsblatt übrigens auf 30.50 Euro pro Monat festgelegt (von Interesse für Pkt 2.2. und 2.3.).

2. Pachtvertrag:
Obwohl die Mitglieder der GGZ1 nicht mit einer bevorstehenden Kündigung des Pachtvertrages und auch nicht mit dem Abbruch der Garagen durch die FPE Freital rechnen müssen soll hier, vorerst unverbindlich, zu den Möglichkeiten der Freitaler Stadträte ab 2030 Stellung genommen werden. Sie könnten der GGZ1 mit - in der Reihenfolge fallender Wahrscheinlichkeit - anbieten:

  1. die Verlängerung des Pachtvertrages unter ähnlichen Bedingungen, wie z. T. in Jena (aus Archiv) , wobei die Erhöhung des Nutzungsentgeltes nur bis zur Ortsüblichkeit möglich ist, (in Freital ab 2012 80 Euro, s.o.). In Coswig und Dresden übernehmen die Garagengemeinschaften die Betriebskosten und ihnen wird als Gegenleistung Kündigungsschutz bis 2024 zugesichert. In Jena wurde eine aufwendige Garagenbewertung durchgeführt aber nur wenige Garagenstandorte gekündigt,
  2. die Kündigung des Pachtvertrages mit der GGZ1 und damit die Enteignung der Garageneigentümer sowie der Abschluss von Mietverträgen mit jedem einzelnen ehemaligen Garageneigentümer oder anderen Mietern zum ortsübliche Mietzins (s.o.). Damit würden Vorgaben der Stadt Altenberg (ab 2023 laut SZ 24/25.06.23 Ausgabe Freital) oder Bautzen (ab 2022 laut SZ 14.05.22) bzw. Dippoldiswalde (war als html-Datei im Internet abrufbar) realisiert.
  3. die Kündigung des Pachtvertrages mit der GGZ1 und damit die Enteignung der Garageneigentümer sowie der Abschluss von Nutzungsverträgen mit jedem einzelnen Nutzer nach dem Muster der Stadt Eilenburg. Für den Nutzungsvertrag der Stadt Eilenburg sprechen die moderaten Nutzungsgebühren, die den bisherigen Freitaler Pachtgebühren entsprechen. In Weißwasser wurden die Garagen scheinbar ebenfalls enteignet und an die Nutzer vermietet. Der Nutzer erhält aber keinen Ersatz für Auslagen zum Erhalt der Garage und soll scheinbar auch noch Steuern für den Zeitraum der Nutzung bezahlen, obwohl er nicht mehr Eigentümer der Garage ist (letzteres ist rechtlich unhaltbar). In Pirna werden ebenfalls die Vermietung der ehemaligen 1600 Eigentumsgaragen angestrebt und von der Stadt Sonderregelungen vorgeschlagen.
Die Miet- bzw. Nutzungsverträge müssen vor dem Abschluss rechtlich geprüft werden. So sind im Nutzungsvertrag der Stadt Eilenburg u. a. die Instandhaltungs- und Abbruchkosten allein vom Garagennutzer zu tragen (unabhängig davon ob er vorher Garageneigentümer war oder nicht). Die 100%ige Übernahme der Abbruchkosten durch den Nutzer steht nicht mehr im Gegensatz zum SchuldRAnpG §15 und u. a. zum Inhalt eines Zeitungsartikels des Sondershauser Heimatecho´s. Danach können vom Garageneigentümer ab 2022 100% der Abbruchkosten gefordert werden. Das ist für die Mitglieder der GGZ1 nicht mehr durch die Rücklagen abgedeckt. Bei Weiternutzung der Garagen muss eine Entschädigungszahlung von der Stadt angestrebt werden. Ab 2022 gilt leider nur noch das BGB!

Alle Hinweise vom Mai 2022 als Diskussionsgrundlage, ohne rechtliche Gewährleistung. Meinungen bitte an den Vorstand.

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