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Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages wird - entsprechend Satzung - in einer Mitgliederversammlung festgelegt und beträgt ab 2021:

130 EUR pro Jahr
Ein entsprechender Beschluss der Mitgliederversammlung am 15.10.2020 liegt vor! Der Beitrag ist jährlich, ohne extra Aufforderung, bis zum 28.02.  auf das übliche Konto des Vereines, der "Garagengemeinschaft I Zauckerode" zu überweisen, + u.U. Mahngebühr.
(Bitte an die "Garagengemeinschaft I Zauckerode")
BLZ 8505 0300 Konto-Nr. laut Aushang, bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden
IBAN: DE96 8505 0300-Konto-Nr. (s. Aushang); -  BIC-/SWIFT-Code: OSDDDE81XXX
mit Angabe auf 1. Zeile nur Garagen-Nr. und 2. Zeile keine Vorgabe (Muster)

Vom jährlichen Mitgliedsbeitrag sind ab 2021 folgende laufenden Kosten zu bestreiten (Basis der Abschätzung: Die Kosten im Jahre 2020):
  • an die Stadt Freital, die Pacht = 80,00 €/Garage
  • an die Stadt Freital, Kosten für Grünlandpflege im Anliegerbereich 2,34 €/Garage
  • an die Stadt Freital, Niederschlagswassergebühr von 17,66 €/Garage
  • Kosten für Wartungsverträge, Kleinreparaturen 10,74 €/Garage
  • Versicherungsbeiträge (Haftpflicht sowie Feuer, Sturm für Grundstück) 3,81 €/Garage.
  • Energiekosten 5,72 €/Garage.
  • Aufwandsentschädigungen für Arbeitsleistungen für die GGZ1 3,44 €/Garage
  • Verwaltungskosten 3,95 €/Garage.
  • Summe Ausgaben 2021: ca. 130 €
Der neue Beitrag von 130 € deckt, infolge der Niederschlagswassergebühr ab 2021 von 17,66 €/Garage und der allgemeinen Kostenentwicklung, dann nur die aktuellen Ausgaben - es werden  keine Rückstellungen für größere Reparaturen mehr gebildet. Großreparaturen müssen und können aus den vorhandenen Rückstellungen bestritten werden, so die anstehende Reparatur der Schleusen und die Anhebung von Schleusendeckeln mit noch unbekannten Kosten.
Auf der Basis der derzeitigen Rechtslage ist zu beachten, dass größere Instandhaltungsmaßnahmen nur nach Rücksprache mit dem Grundstückseigentümer zweckmäßig sind, allerdings haben wir einen Pachtvertrag bis mindestens 2030, d.h. bei uns lohnen sich Investitionen.

Seit 1991 ist jeder Garageneigentümer für die Bezahlung der Grundsteuer B an die Stadtverwaltung Freital (ab 2015  7,87 €) selbst verantwortlich, es muss gewährleistet sein, dass der Betrag von der Stadt eingezogen werden kann.

 Die Zukunft der Garagengemeinschaften ist ortsabhängig. Für die Vertragsgestaltung, gibt es im Internet zahlreiche Hinweise vgl. erste Aussichten, ermittelt vom GGZ1-Vorstand. Die Stadt Freital  beabsichtigt, mit Stand 2020, keine Vertragsänderungen.

GGZ1 © 2022
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