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Die Bildung einer Garagengemeinschaft im Neubaugebiet Zauckerode  (GGZ1) wurde auf der Sitzung des Rates der Stadt Freital vom 15.09.1977 beschlossen. Die Garagen wurden in Eigenleistung der damaligen Mitglieder der Garagengemeinschaft erbaut. Jedes Mitglied zahlte 1900 MDN und leistete 200 Arbeitsstunden für die Errichtung der Garagen und die Gestaltung des Umfeldes. Die Übergabe der Garagen an die Eigentümer erfolgte am 01.11.1979. Die Leichtbaugaragen Typ Dresden (errichtet aus Fertigbauteilen in Normallänge, Innenraum L: 4,85 m, B: 2,60 m, H: 1,95 bis 2,20 m) mit Schwingtor sind in drei Hauptzeilen angeordnet. Aus der schematischen Ansicht ist ersichtlich, dass eine Zeile meist aus 120 Garagen besteht, die links (z. B. Zeilen 4 und 10) bzw. rechts (Zeilen 5 und 11) der, im Jahre 1995 für 116 TDM asphaltierten, Fahrstraße liegen. Die Garagen sind über eine breite Zufahrt  von der Moritz-Fernbacher-Str. aus zu erreichen.


Die Garagengemeinschaft wurde am 01.02.1995 unter der Nr. 0487 als Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht Dippoldiswalde eingetragen und unter "Sonstige Vereine" in das Vereinshandbuch der Großen Kreisstadt Freital aufgenommen. 2011 wurde die Garagengemeinschaft unter der Nr. 20487 dem Amtsgericht Dresden - Registergericht - zugeordnet.

Im Verein schließen sich die Miteigentümer von 385 Garagen auf den Flurstücken 160/2 und 188/20 der Gemarkung Zauckerode in 01705 Freital (Sachsen), Moritz-Fernbacher-Str. zusammen.

Durch Nutzung und Instandhaltung der Garagen und der zugehörigen Außenanlagen trägt der Verein zur Bewältigung des ruhenden Verkehrs und damit zur Verbesserung des Wohnumfeldes in Freital Zauckerode bei. Der Verein verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele, er ist unpolitisch und konfessionell nicht gebunden.

Für die bauliche Beschaffenheit der Garage einschließlich des Garagentores ist der Eigentümer verantwortlich. Um eine einheitlichen Farbgestaltung der Zeilen beibehalten zu können sollte möglichst für braune Tore die Farbe: Beigebraun RAL8224, für grüne Tore die Farbe: Blaßgrün RAL6021 und für blaue Tore die Farbe Brillantblau RAL 5007 verwendet werden. Für ein Tor reicht für außen eine 0,5 kg Dose Alkydharzlack (nicht Acryllack benutzen). Reparaturen an den Garagendächern und den gemeinschaftlich genutzten Anlagen gibt der Vorstand in Auftrag. Er schließt auch Versicherungs- und Wartungsverträge ab.

Alle Garagen befinden sich auf fremdem Grund und Boden; Grundstückseigentümer ist die Stadt Freital, vertreten durch die Freitaler Projekt-Entwicklungsgesellschaft mbH (FPE).
Da es nach bundesdeutschem Recht kein Eigentum auf fremdem Grund und Boden gibt, werden die Rechtsverhältnisse an Grundstücken im Beitrittsgebiet seit dem 01.01.1995 durch das Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) geregelt. Danach können Pachtverträge ab 2007 vom Grundstückseigentümer gekündigt werden und der Grundstückseigentümer übernimmt entschädigungslos die Garagen bzw. er kann deren Abriss verlangen.
Für den Pachtvertrag zwischen der GGZI und der FPE besteht allerdings mit Stand 2020 keine Kündigungsabsicht.
Der Pachtvertrag läuft bis zum 31.12.2030 und verlängert sich, jeweils um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Für eine Kündigung ergeben sich diese Aussichten.




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