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Verkauf

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Vermietung, Nutzungsrecht
In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass ein neuer Garagennutzer durch Missachtung der Ordnung oder durch sein Verhalten das Wesen der Gemeinschaft negativ beeinflusste. Der Vorstand erwartet, dass der Vermieter oder Abtretende dem künftigen Nutzer die Satzung und den Nutzungsvertrag bei der Übergabe der Garage aushändigt bzw. über die Rechte und Pflichten aufklärt.
1. Vermietung

Für die Vermietung einer Garage durch den Garageneigentümer gilt der Mietvertrag in Verbindung mit dem BGB, auch wenn das im Mitvertrag nicht gesondert erwähnt wird. Vom BGB abweichende Festlegungen sind, innerhalb bestimmter Grenzen, möglich. Ansprechpartner des Garagenvorstandes ist in jedem Fall der Vermieter. Der Vorstand kann vom Vermieter die Kündigung des Mietvertrages verlangen, wenn der Mieter fortwährend gegen den Nutzungsvertrag der GGZ I oder die Satzung verstößt und das Gemeinwesen stört.
2. Verkauf

Rechtlich kann kein Verkauf sondern nur eine Abtretung der Nutzungsrechte an einer Garage erfolgen, weil diese auf gepachtetem Grund und Boden der Stadt Freital steht. Bei beabsichtigter Abtretung der Nutzungsrechte sind folgende Grundsätze zu beachten:
  • 1. Die Garage kann nur vom bei der Stadt Freital und der Garagengemeinschaft I eingetragenen Besitzer abgetreten werden. D.h., dass z.B. im Todesfall die Erbfolge geregelt und angezeigt worden ist.
  • 2. Der neue Besitzer sollte in Freital-Zauckerode wohnen.
  • 3. Es ist zwingend das Abtretungsformular von dieser Webseite zu verwenden.
Die Garagengemeinschaft wurde von Einwohnern des Wohngebiets Freital-Zauckerode gegründet, um das Parkplatzproblem innerhalb des Wohngebietes zu entspannen und damit zur Bewältigung des ruhenden Verkehrs beizutragen. Sollte der Besitzer außerhalb unseres Wohngebiets wohnen, so ist der Sinn und Zweck dieser Garagengemeinschaft nicht mehr gegeben und der Vorstand wird der Abtretung widersprechen.
Bei Anfragen zur Abtretung oder zum Erwerb der Nutzungsrechte an einer Garage wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Vogt, den Vorsitzenden der Garagengemeinschaft I.
 
Es gilt folgender Verfahrensweg:
  • Der Besitzerwechsel ist der Stadtverwaltung Freital,  Finanzverwaltung - SG Steuern, 01691 Freital, Dresdner Str. 212, (Rückfragen unter Tel. 6476623) schriftlich mit Angabe des Abstandszahlbetrages anzuzeigen. Es ist zwingend diese Form der Abtretungsvereinbarung zu verwenden.
  • Die Stadtverwaltung meldet den Besitzerwechsel eigenständig an das Finanzamt Freital weiter.
  • Das Finanzamt berechnet auf der Grundlage §§ 90 und 93 der Abgabenordnung gegenüber dem neuen Eigentümer die Grunderwerbssteuer (z. Zt. 3,5% der Höhe der Abstandszahlung, Freibetrag wechselnd) und sendet ihm darüber hinaus einen Steuerbescheid über die Grundsteuer B für das Garageneigentum auf fremden Grund und Boden zu. Die Grundsteuer B, derzeit 7,87 Euro, wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. (Die Grundsteuer A für den Grund und Boden fordert das Finanzamt von der Stadt ein.)
    Steuerschuldner der Grundsteuer B ist derjenige, der am 01. Januar eines Jahres Eigentümer der Garage ist. Die Grundsteuerpflicht endet zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Garage auf den neuen Eigentümer übergegangen ist.
Regelungen zur anteiligen Zahlung von Beitrag und Steuer B im Jahr der Übereignung müssen zwischen bisherigem und neuem Eigentümer auf privatrechtlicher Grundlage getroffen werden.

  • Der Übergebende händigt dem Übernehmenden die Satzung und den Nutzungsvertrag der GGZ I aus, Kurzfassung.
  • Der Übergebende informiert den Übernehmenden schriftlich über die Höhe des Mitgliedsbeitrages, den Zahlungstermin (28.02.) und die Kontoverbindung der GGZ1.
  • Der Übergebende übergibt dem Vorstand der GGZ I eine Kopie des Abtretungsvertrages oder informiert den Vorstand der GGZ I auf andere geeignete Weise über den Besitzerwechsel  (mit Angabe von Garagen-Nr., Name, Anschrift, Tel.-Nr. und möglichst E-Mail-Adresse des Erwerbers).
  • Aus dem Abtretungsvertrag muss hervorgehen, dass die Garage auf fremden Grund und Boden steht, alle Ansprüche der Vertragspartner untereinander sowie die des Abgebenden gegenüber der Garagengemeinschaft I Zauckerode e.V. abgegolten sind und die Rechte und Pflichten aus dem Statut der Garagengemeinschaft I, Zauckerode e.V. auf den Nachnutzer übergehen.



Alle Hinweise ohne rechtliche Gewährleistung.



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