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Einladung

Einladung zur Mitgliederversammlung 2020, Protokoll; Einladung; zum üblichen Aushang

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung der GGZ1 am Donnerstag, dem 15.10.2020, 19.00 Uhr*

im Stadtkulturhaus Freital, Dresdner Str. 122 Großer Saal; Maske mitbringen
*vgl. Satzung §6 (8): Für den Fall, dass zum festgelegten Versammlungstermin die Beschlussfähigkeit durch Anwesenheit von mindestens 25% der Mitglieder nicht erreicht ist, wird fünf Minuten nach dem zuerst angesetzten Termin eine Folgeversammlung durchgeführt, die dann mit den Anwesenden beschlussfähig ist.

Tagesordnung TO:

1. Begrüßung; Zustimmung zur Tagesordnung bzw. zu Ergänzungen
2. Berichte des Vorstandes mit Information zur Rechtslage und zum erhöhten Stromverbrauch; Finanzbericht sowie Bericht der
    Revisionskommission
3. Vorschläge zu Satzungsänderungen und Mitgliedsbeitrag 130 Euro
4. Diskussion
5. Beschlussfassungen: Entlastung des Vorstandes, Zulassung einer Blockabstimmung für die Satzungsänderungen, Änderung der Satzung,    Mitgliedsbeitrag 130 Euro
6. Neuwahl des Vorstandes und der Revisionskommission
7. Schlusswort

Dr. v. Hippel    Schneider
Vorsitzender    Schatzmeister

Anträge, Hinweise und Vorschläge an die Garagengemeinschaft I e.V., Glück-Auf-Str. 7a, 01705 bis zum 01.10.2020. In Versammlung sind keine Anträge zu Satzungsänderungen mehr möglich.

Information zum Punkt 3 der TO: Vorgeschlagene Satzungsänderungen

A) Rechtschreibung:
Neue Fassung: Umstellung auf die neue Rechtschreibregel hinsichtlich ß zu ss

B) § 1 Name, Sitz und Eintragung Pkt. 3., Grund: Aktualisierung
Bisherige Fassung
3. Der Verein ist beim Amtsgericht Dippoldiswalde unter der Nr. VR 487 registriert
Neue Fassung 3. Der Verein ist beim Amtsgericht Dresden unter der Nr. 40487 registriert

C) § 3 Mitgliedschaft Pkt. 2. und 7.
Grund: Der Begriff Verkauf darf nicht mehr benutzt werden, dafür Abtretung der Nutzungsrechte
Bisherige Fassung
2. 1. Satz: Bei Besitzerwechsel durch Kauf, Tausch, Erbschaft, Schenkung u.a. Rechtsgeschäfte muss der Vorstand vom Ergebnis durch den neuen Miteigentümer informiert werden.
7. Das ausgeschlossene Mitglied muss die Garage innerhalb von 3 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft verkaufen.
Neue Fassung:
2. 1. Satz: Bei Besitzerwechsel durch Abtretung der Nutzungsrechte, Tausch, Erbschaft, Schenkung u.a. Rechtsgeschäfte muss der Vorstand vom Ergebnis durch den neuen Miteigentümer informiert werden.
7. Das ausgeschlossene Mitglied muss die Nutzungsrechte an der Garage innerhalb von 3 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft abtreten.

D) § 6 Organe des Vereins Pkt. 8., Grund: Änderung der Beschlussfähigkeit
Bisherige Fassung
8. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mehr als 25 % der Mitglieder anwesend sind. Die Beschlußfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Sollte die Beschlußfähigkeit nicht gegeben sein, so ist eine 2. Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann auf jeden Fall beschlußfähig ist.
Neue Fassung
8. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einladung stets beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Enthaltungen werden nicht gewertet.

E) § 7 Der Vorstand, Grund Reduzierung der Vorstandsmitglieder und Zeilenverantwortlichen
Bisherige Fassung
1. Der Vorstand besteht aus vier, namentlich zu wählenden Mitgliedern.
2. Der Vorstand im Sinne des § 26 des BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und einem weiteren Mitglied.
3. 3.Satz: Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet das Amt eines Vorstandsmitgliedes.
6. Durch den Vorstand werden für jede Zeile Zeilenverantwortliche berufen
Neue Fassung:
1. Der Vorstand besteht aus drei, namentlich zu wählenden Personen.
2. Der Vorstand im Sinne des § 26 des BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
3. 3.Satz: entfällt
6. Durch den Vorstand werden Zeilenverantwortliche berufen.

F) § 9 Finanzen und Geschäftsjahr Pkt. 7 Grund: Vergütung an den Vorstand.
Entsprechend § 40 BGB muss für die Zahlung einer Vergütung an den Vorstand eines Vereines eine Satzungsgrundlage vorhanden sein.
Bisherige Fassung
7. Für die Tätigkeiten im Interesse des Vereins kann der Vorstand über eine Aufwandsentschädigung bis max. 250,- Euro pro Jahr und Mitglied entscheiden, für ein Mitglied im Monat über eine Aufwands¬entschädigung bis max. 160,- Euro.
In neue Fassung
7. Der Vorstand kann für alle Tätigkeiten für den Verein eine angemessene Vergütung erhalten. Der Vorsitzende erhält eine Pauschale, Schatzmeister, Stellvertreter und Mitglieder eine stundenweise Vergütung gemäß Finanzordnung.

G) § 10 Rechtsverkehr Grund: Anpassung an §7 Vorstand besteht aus drei Personen
Bisherige Fassung
1. Der Verein wird im Rechtsverkehr durch 2 Mitglieder vertreten, wobei einer von beider der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muß
In neue Fassung
1. Der Verein wird im Rechtsverkehr durch 2 Vorstandsmitglieder vertreten.


Informationen zu Pkt.5 der Tagesordnung: Beschlüsse
Zulassung einer Blockwahl für die zahlreichen Satzungsänderungen. Durch Ablehnung dieser Beschlussvorlage kann eine Einzelabstimmung herbeigeführt werden. Einzelabstimmung ebenfalls, wenn ein Mitglied bei der Versammlung Einwände gegen diese Verfahrensweise erheben. Bei Ablehnung Abstimmung über Blockwahl pro §.

Informationen zu Pkt. 6 der Tagesordnung Neuwahl:
Als neuer Vorsitzender kandidiert Herr Vogt, bekannt als Vorsitzender der Antennengemeinschaft GGAZ e.V.
Herr Dr. v. Hippel kandidiert als Stellvertreter und Herr Schneider wieder als Schatzmeister.
Herr Sallwey und Herr Wunderlich scheiden aus dem Vorstand aus.
Die Mitglieder der Revisionskommission Herr Löb und Herr Birnbaum kandidieren erneut.

Bemerkungen: vgl. HP: freital-ggz1.de. Alle Mitglieder, von denen uns die E-Mailadresse bekannt ist (119) oder bekannt wird (an freital-ggz1@freenet.de bzw. 6503622) erhalten diese Einladung auch per E-Mail. Info: ergänzende Briefwahl mit nur 119 E-Mail Adressen ist für Satzungsänderungen nicht zulässig.


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