Ein entsprechender Beschluss der Mitgliederversammlung am 15.10.2020 liegt vor! Der Beitrag ist jährlich, ohne extra Aufforderung, bis zum 28.02. auf das übliche Konto des Vereines, der "Garagengemeinschaft I Zauckerode" zu überweisen, + u.U. Mahngebühr.
(Bitte an die "Garagengemeinschaft I Zauckerode")
BLZ 8505 0300 Konto-Nr. laut Aushang, bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden IBAN: DE96 8505 0300-Konto-Nr. (s. Aushang); - BIC-/SWIFT-Code: OSDDDE81XXX
mit Angabe auf 1. Zeile nur Garagen-Nr. und 2. Zeile keine Vorgabe (Muster)
Vom jährlichen Mitgliedsbeitrag sind ab 2021 folgende laufenden Kosten zu bestreiten (Basis der Abschätzung: Die Kosten im Jahre 2020):
an die Stadt Freital, die Pacht = 80,00 €/Garage
an die Stadt Freital, Kosten für Grünlandpflege im Anliegerbereich 2,34 €/Garage
an die Stadt Freital, Niederschlagswassergebühr von 17,66 €/Garage
Kosten für Wartungsverträge, Kleinreparaturen 10,74 €/Garage
Versicherungsbeiträge (Haftpflicht sowie Feuer, Sturm für Grundstück) 3,81 €/Garage.
Energiekosten 5,72 €/Garage.
Aufwandsentschädigungen für Arbeitsleistungen für die GGZ1 3,44 €/Garage
Verwaltungskosten 3,95 €/Garage.
Summe Ausgaben 2021: ca. 130 €
Der neue Beitrag von 130 € deckt, infolge der Niederschlagswassergebühr ab 2021 von 17,66 €/Garage und der allgemeinen Kostenentwicklung, dann nur die aktuellen Ausgaben - es werden keine Rückstellungen für größere Reparaturen mehr gebildet. Großreparaturen müssen und können derzeit noch aus den vorhandenen Rückstellungen bestritten werden, so die anstehende Reparatur der Schleusen und die Anhebung von Schleusendeckeln mit Kosten von fast 70000 Euro.
Auf der Basis der derzeitigen Rechtslage werden diese größeren Instandhaltungsmaßnahmen nur nach Rücksprache mit dem Grundstückseigentümer und auf der Basis unseres mindestens bis 2030 laufenden Pachtvertrag vorgenommen. Der Vorstand hat entschieden: Investitionen lohnen sich für die Garagengemeinschaft wobei anläßlich dieser Investitionen eine weitere Verlängerung des Pachtvertrages bis 2035 beantragt wird.
Seit 1991 war jeder Garageneigentümer für die Bezahlung der Grundsteuer B an die Stadtverwaltung Freital (7,87 €) selbst verantwortlich (Dauerauftrag oder er wird von der Stadt eingezogen). Die Grundsteuer wird allerdings ab 2025 nicht mehr von der Garagenbesitzern eingezogen; sie wird um einen noch unkannten Betrag erhöht und von der Garagengemeinschaft eingefordert, muss also von ihr vorerst ausgelegt werden. Leider ist deshalb eine Erhöhung des Garagenbeitrages ab 2025 dringend erforderlich.
Die Zukunft der Garagengemeinschaften ist ortsabhängig. Für die Vertragsgestaltung, gibt es im Internet zahlreiche Hinweise vgl. erste Aussichten, ermittelt vom GGZ1-Vorstand. Die Stadt Freital beabsichtigt, mit Stand 2020, keine Vertragsänderungen.