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Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages wird - entsprechend Satzung - in einer Mitgliederversammlung festgelegt und beträgt ab 2021:
IBAN: DE96 8505 0300-Konto-Nr. (s. Aushang); - BIC-/SWIFT-Code: OSDDDE81XXX
- an die Stadt Freital, die Pacht = 80,00 €/Garage
- an die Stadt Freital, Kosten für Grünlandpflege im Anliegerbereich 2,34 €/Garage
- an die Stadt Freital, Niederschlagswassergebühr von 17,66 €/Garage
- Kosten für Wartungsverträge, Kleinreparaturen 10,74 €/Garage
- Versicherungsbeiträge (Haftpflicht sowie Feuer, Sturm für Grundstück) 3,81 €/Garage.
- Energiekosten 5,72 €/Garage.
- Aufwandsentschädigungen für Arbeitsleistungen für die GGZ1 3,44 €/Garage
- Verwaltungskosten 3,95 €/Garage.
- Summe Ausgaben 2021: ca. 130 €
Seit 1991 ist jeder Garageneigentümer für die Bezahlung der Grundsteuer B an die Stadtverwaltung Freital (7,87 €) selbst verantwortlich, es muss gewährleistet sein, dass der Betrag von der Stadt eingezogen werden kann. Die Grundsteuer wird allerdings ab 2025 nicht mehr von der Stadtverwaltung Freital eingezogen. Sie wird um einen noch unkannten Betrag erhöht und von der Garagengemeinschaft eingefordert, muss also vorerst ausgelegt werden. Leider ist eine Erhöhung des Garagenbeitrages ab 2025 dringend erforderlich.
Die Zukunft der Garagengemeinschaften ist ortsabhängig. Für die Vertragsgestaltung, gibt es im Internet zahlreiche Hinweise vgl. erste Aussichten, ermittelt vom GGZ1-Vorstand. Die Stadt Freital beabsichtigt, mit Stand 2020, keine Vertragsänderungen.